E-Learning bei ASD
Unterweisung Krane und Anschlagmittel
Voraussetzungen zum selbstständigen Führen eines Kranes
- Alter: mindestens 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- Unterweisung (Befähigung)
- Beauftragung
- schriftlich (bei ortsveränderlichen Kranen)-
- sonst mündlich
- Einweisung am Gerät
Begriffsklärung „Kran“
Ein Kran ist ein Hubgerät, mit dem sich Lasten innerhalb eines bestimmten Bereiches transportieren und stapeln lassen. Er wird je nach Größe manuell oder elektrisch betrieben. Mit einem mobilen Portalkran lässt sich besonders flexibel arbeiten.
Persönliche Schutzausrüstungen für den Betrieb von Kranen
- Schutzschuhe
- Schutzhandschuhe
- Helm / Anstoßkappe
- sowie Persönliche Schutzausrüstung für den Arbeitsbereich, z.B. Gehörschutz, Augenschutz, Wetterschutz, Warnkleidung, …
Die zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung ist stets zu benutzen!
Prüfung von Kranen bei Arbeitsbeginn durch den Kranführer
Sicherheitseinrichtungen auf Funktion
- Notendhalteeinrichtungen
- Betriebsendschalter
- Bremsen (Last- und Fahrwerksbremse)
- Umfahrsteuerung
- Kransteuerung
Kran auf augenfällige Mängel
- Seile, Haken und Unterflasche
- Prüfung bei Fahr- und Hubbewegungen auf ungewöhnliche Geräusche
Mängel und Störungen melden, ggf. Kranbetrieb einstellen!
Allgemeine Regeln für den Betrieb von Kranen (1)
- Tragfähigkeit des Kranes beachten
- nur sachgemäß angeschlagene Lasten bewegen
- Last nicht schräg ziehen
- Last bzw. Hakenflasche bei allen Kranbewegungen beobachten
- Last nicht rückwärts führen (Stolpergefahr)
- ist die Beobachtung nicht möglich ð nur auf Zeichen eines Einweisers fahren
- Last am Kran ð Steuereinrichtung in der Hand halten
Allgemeine Regeln für den Betrieb von Kranen (2)
- bei Bedarf Warnzeichen geben
- Bewegung der von Hand angeschlagenen Lasten nur auf eindeutige Zeichen (Anschläger, Einweiser)
- Notendschalter nicht anfahren
- Lasten nur auf dafür vorgesehenen Plätzen absetzen
- Quetschgefahr beachten
Lasten nicht über Personen hinweg führen!
Lastaufnahmeeinrichtungen
Eine Lastaufnahmeeinrichtung ist die Kombination von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln und Tragmitteln
Als Hebezeug werden Geräte zum Heben und Bewegen von Lasten bezeichnet (z.B. Krane).
Ein Lastaufnahmemittel (LAM) ist eine nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtung, die zum Aufnehmen und Abgeben der Last mit dem Tragmittel des Hebezeuges verbunden werden kann.
Ein Tragmittel ist eine mit dem Hebezeug dauernd verbundene Einrichtung zur Aufnahme von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten.
Anschlagmittel sind z.B
- Ketten
- Seile
- Hebebänder
Anschlagen von Lasten
Drei Arten des Anschlagens werden unterschieden:
– Direkt an Anschlagpunkten (Anschlagpunkte sind für das Einführen von Anschlagmitteln vorgesehen Haken, Ösen oder ähnliches. Manchmal direkt an der Last oder an einem Lastaufnahmemittel)
– Schnürgang (Anschlagmittel wird mittels einer Schlinge/ Schlaufe, um die Last „gezurrt/geschnürt oder umschlungen“)
– Hängegang (die Last wird umlegt, hängt also im Anschlagmittel)
Im Schnürgang darf das Anschlagmittel mit nur 80% der angegeben Tragfähigkeit belastet werden. Lastaufnahmeeinrichtungen dürfen nicht über ihre Tragfähigkeit hinaus belastet werden.
Für alle Anschlagmittel gilt:
– sie dürfen nicht geknotet werden. (z. B. um sie zu kürzen oder miteinander zu verlängern)
– rotmarkierte Abschnitte dürfen nicht in den Kranhaken, den Anschlagpunkt gehängt werden oder an Kanten angelegt sein (an dieser Stelle befindet sich der Spleiß des Seiles)
Für Seile und Hebebänder gilt:
– sie sind ungeeignet für den direkten Anschlag an scharfkantige Lasten, als Hilfsmittel können Kantenschoner eingesetzt werden
Für Ketten gilt:
– sie sind ungeeignet für Lasten mit glatten und rutschigen Oberflächen
Die Bestimmung des Schwerpunktes der Last ist von erheblicher Bedeutung für den sicheren Transport. Der Kranhaken sollte möglichst genau über diesem Punkt liegen – also lotrecht. Damit verringert sich die Gefahr des Auspendelns und Schiefrutschens der Last während des Anhebe- und Transportvorgangs.
Bei verpackten Waren – zum Beispiel in Holzkisten – muss der Lastschwerpunkt gekennzeichnet werden, wenn er nicht im Mittelpunkt liegt.
Kennzeichnung von Anschlagmitteln
- Tragfähigkeit muss deutlich erkennbar und dauerhaft angegeben sein.
- Bei einsträngigen Anschlagseilen oder Ketten ist die zulässige Tragfähigkeit den Belastungstabellen bzw. dem Tragfähigkeitsanhänger zu entnehmen.
- Bei mehrsträngigen Anschlagseilen oder Anschlagketten muss die Tragfähigkeit für den Bereich des Neigungswinkels zwischen 0° und 45° und gegebenefalls auch zwischen 45 und 60° angegeben sein.
Anschlagketten und Kettenbauteile
Prüfung auf Ablegereife Anschlagketten und Ketteneinzelteile
- Fehlender/nicht lesbarer Tragfähigkeitsanhänger
- Spuren von Wärmeeinwirkung
- Spuren chemischer Angriffe
- Risse, Kerben
- Korrosionsnarben, Spannungsrisskorrosion
- Schweißeinbrand
- Verformung
- Längung: Zwischenglied mit Kette max. 8%
- Längung: Aufhängeglied max. 10%
- Hakenmaulweitung max. 10%
- Sonstige Schädigungen
Ablegereife:
Ablegereife bedeutet, dass diese Anschlagmittel nicht mehr benutzt werden dürfen !
Kennzeichnung von Anschlagketten
Der Anschlagwinkel bei Anschlagmitteln darf 60° nicht überschreiten.
Prüfung auf Ablegereife
Anschlagketten: Risse, Kerben
Prüfung auf Ablegereife
Anschlagketten (Längung)
Stahldrahtseile
Aufbau eines Litzenseiles
Prüfung auf Ablegereife Stahldrahtseile (1)
- Nicht lesbare Kennzeichnung
- Starke Seilverformung, Kinken und heraus ragende Seileinlage
- Gebrochene Drähte (> 6 bei 6d oder >14 bei 30d)
- Drahtbrüche bei 3 benachbarten Außendrähten in einer Litze
- Starker Verschleiß (> 10% des Seildurchmessers)
- Strommarken
Prüfung auf Ablegereife Stahldrahtseile (2)
- Korrosion
- Hitzeanlaufverfärbung
- Beschädigte Endverbindungen (Pressklemmen, Spleiß)
- Risse in Aufhänge- oder Endgliedern
- Verformung in Aufhänge- oder Endgliedern
- Sonstige Beschädigungen
Kennzeichnung von Stahldrahtseilen
Prüfung auf Ablegereife Stahldrahtseile
Prüfung auf Ablegereife Stahldrahtseile
Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern
Prüfung auf Ablegereife Hebebänder und Rundschlingen
- Nicht lesbare Kennzeichnung
- Beschädigung der tragenden Nähte
- Garnbrüchen bzw. Garneinschnitten im Gewebe von mehr als 10% des Gesamtquerschnittes
- Verformung durch Wärmeeinfluss, Strahlung, Reibung, Berührung
- Einfluss aggressiver Stoffe, wie Säuren, Laugen, Lösemittel
- Beschädigung der Ummantelung und der Einlage
- Sonstige Beschädigungen
Hebebänder und Rundschlingen
- Fehlende Kennzeichnung (Etikett)
Hebebänder und Rundschlingen
- Beschädigungen
Hebebänder und Rundschlingen
- Chemische Einflüsse
Hebebänder und Rundschlingen
- Beschädigung durch Wärme
Hebebänder und Rundschlingen
- Schnittbeschädigungen
Faserseile
Prüfung auf Ablegereife Faserseile
- Bruch einer Litze
- mechanische Beschädigungen, starker Verschleiß oder Auflockerungen
- Herausfallen von Fasermehl beim Aufdrehen des Seiles
- Einfluss von Feuchtigkeit oder aggressiven Medien, z. B. durch Säuren, Laugen
- Garnbrüche in größerer Zahl – mehr als 10% der Gesamtgarnzahl
- Verbrennen, Verschmoren oder Verspröden durch Hitzeeinwirkung
- Lockerung der Spleiße
Für Anschläger zu beachten:
- Anschlagmittel auswählen
- -Tragkraft (Kennzeichnung)
- -Transportgut
- -Anschlagmöglichkeiten / -punkte
- -Neigungswinkel
- Last sicher anschlagen (Ablegereife der Anschlagmittel beachten)
- Kantenschutz benutzen (Holz, Gummi, Kunststoff, Stahlkantenschutz)
- Ständig Sichtkontakt mit dem Kranführer halten Handzeichen mit dem Kranführer vereinbaren.
Wann ist Kantenschutz einzusetzen:
Kantenschutz:
Kantenschutz:
Vor dem Transport ist folgendes zu beachten:
- Sind Anschlagpunkte vorhanden?
- Welche Form besitzt die zu bewegende Last – symmetrisch oder ungleichförmig?
- Wie ist die Oberfläche beschaffen?
- Sollen mehrere Einzelteile gleichzeitig oder kunststoffverschweisste Pakete gehoben werden?
Bitte klicken Sie auf den Begriff Krane um an der Prüfung für diese Unterweisung teilzunehmen.