Allgemeine Mitarbeiterunterweisung
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A 1 § 4 verpflichtet den Vorgesetzten, die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über Unfallgefahren und deren Abwehr zu unterweisen. Die aufgeführten Themen entsprechen den allgemeinen Vorschriften zur Unfallverhütung.
Als Mitarbeiter weiß ich…
wo der nächste Verbandkasten ist !
- Bagatelleverletzungen müssen ins Verbandbuch eingetragen werden
wer bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe leisten kann !
- Nächster Ansprechpartner ist: …
was ich nach einem Arbeitsunfall zu tun habe !
- Ich suche einen Durchgangsarzt oder ein anerkanntes Krankenhaus auf!
- Ich melde mich bald möglichst bei meinem Vorgesetzten zur Aufnahme der Unfallanzeige!
- Wenn ich Zeuge eines Arbeitsunfalls war, wende ich mich an den Praxisinhaber zur Aufnahme der Unfallanzeige!
wie ich einen Brand verhindern kann !
- Feuer, offenes Licht und Rauchen ist verboten!
- Raucherzone: ….
- Brandschutzordnung beachten!
wen ich im Brandfalle informieren muss !
Ruf-Nummer:…
wo die Feuerlöscher hängen !
- Feuerlöscher sind mit folgendem Schild gekennzeichnet:
wie ich mich im Gefahrfalle retten kann !
- Flucht- und Rettungswege sind mit folgendem Schild gekennzeichnet:
dass ich während der Arbeit keine Ringe,
Armbänder oder Uhren tragen darf!
dass Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Feuerlöscheinrichtungen frei zu halten sind !
- Um im Gefahrfalle ein sicheres Verlassen des Gefahrenbereichs zu gewährleisten müssen die Flucht- und Rettungswege und Notausgänge jederzeit freigehalten werden.
- Vor Feuerlöscheinrichtungen darf zu keiner Zeit etwas abgestellt werden.
dass ich während der Arbeit nur sicheres (festes) Schuhwerk tragen darf!
wem ich Mängel, Schäden und alle sonstigen Abweichungen von normalen Betriebsablauf melden muss !
- Ansprechpartner ist: …
dass ich bei der Arbeit meine persönliche Schutzausrüstung zu tragen habe!
- Bei Umgang mit steril verpacktem Material muss ich Einweghandschuhe tragen !
- Beim Umgang mit Gefahrstoffen Hinweise auf der Verpackung oder im Sicherheitsdatenblatt beachten.
dass ich nur Betriebsmittel und –einrichtungen verwenden darf, in die ich eingewiesen wurde !
dass ich keine Getränke und Lebensmittel in der Nähe von Arbeitsstoffen oder in infektionsgefährdenden Bereichen aufbewahren oder zu mir nehmen darf!
dass von mir alle Einrichtungen und Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß verwendet werden dürfen !
- Bürostuhl ist keine Steighilfe.
dass ich sicherheitswidrige Weisungen nicht befolgen darf !
dass ich für gesundheitsschädliche Flüssigkeiten keine Trinkgefäße, Getränkeflaschen oder ähnliche Gefäße benutzen darf !
- Ich muss mich über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen informieren.
- Immer im beschrifteten Originalgefäß aufbewahren.
dass ich scharfe und spitze Gegenstände (z. B. Messer, Schere, Spritzen, etc.) nicht in der Arbeitskleidung tragen darf !
Bitte entnehmen Sie die Kontaktdaten sowie relevante Rufnummern dem im Unternehmen ausgehängten Alarmplan.
Bitte klicken Sie auf den Begriff Unterweisung-Allgemein um die Teilnahme der Unterweisung zu bestätigen.