Unterweisung für Monteure

Unterweisung für Monteure

 

 

Unterweisung

Die Monteure sind verpflichtet, nach ihren

– Möglichkeiten sowie gemäß der

– Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für

– ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Sorge zu tragen.

Unfälle sind keine „Ereignisse“ sondern sie werden „verursacht“.

Die Folgen hieraus sind nicht nur persönliches Leid sondern auch  Ausfallzeiten die der fehlende Mitarbeiter hinterlässt, Probleme die Lücke zu schließen und nicht zu unterschätzende Folgekosten.

Der Großteil der Arbeitsunfälle ist verhaltensbedingt 

Nach einem Unfall ist jeder verpflichtet Erste Hilfe zu leisten.

Aber:   Selbstschutz beachten !

Maßnahmen:

  • RUHE bewahren
  • Absichern der Unfallstelle
  • Erste Hilfe einleiten
  • Alarmierung
  •   + der Rettungsdienste
  •   + Ersthelfer unter den Mitarbeitern
  • Zufahrt freimachen und freihalten
  • Einweiser für Rettungsdienst einteilen

Bei einem Brand ist folgendes zu beachten:

  • Gefährdete Personen warnen
  • Hilflose mitnehmen
  • Türen schließen
  • Keinen Aufzug benutzen
  • Auf Anweisungen achten
  • Gekennzeichnetem Fluchtweg folgen
  • Zum Sammelplatz begeben

Monteure dürfen nur mit geeigneten Handwerkzeugen arbeiten.

Vor Arbeitsbeginn ist eine Sichtkontrolle der Werkzeuge durchzuführen.

Mangelhafte Handwerkzeuge müssen ausgetauscht

werden oder zuverlässig der Wiederbenutzung entzogen werden.

Alle Monteure sind verpflichtet, ihre persönliche Schutzausrüstung zu benutzen.

Diese wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.

 

Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen nur von Elektrofachkräften ausführen werden.

Bei Arbeiten an stromführenden Teilen werden nur isolierende Handwerkzeuge eingesetzt.

 

Vor der Benutzung von Maschinen ist zu prüfen, ob Fang-, Einzug- und Quetschstellen an Antrieb, Welle, Dreh-, Fräs-, Bohrspindel in Ordnung sind.

Bei allen Arbeiten sind Werkzeug, Werkstück etc. durch Schutzeinrichtungen zu sichern.

Kontrolle vor Arbeitsbeginn durchführen !

 

Vor dem Schweißen muss der Anschluss des Massekabels auf guten elektrischen Kontakt überprüft werden.

Durch das Massekabel wird der Stromkreis sicher zwischen der Elektrode und dem Schweißgerät geschlossen.

Dies verhindert, dass Ströme über Schleifen durch Werkstücke und Arbeitstisch oder entlang von Schutzleitern fließen und diese beschädigen bzw. Personen durchströmen.

Persönliche Schutzausrüstung beim Schweißen

Vor der Ausgabe weiterer persönlicher Schutzausrüstung, wie z. B. Atemschutzmasken, muss überprüft werden, ob der Schutz durch technische Mittel sichergestellt werden kann.

Der Einsatz von Atemschutz ist nur dann erlaubt, wenn die Schadstoffe durch eine Lüftung oder Absaugung nicht ausreichend entfernt werden können bzw. eine Lüftung technisch nicht machbar ist.

 

Bei Arbeiten an erhöhten Standorten ist die Standsicherheit und Stabilität der Arbeitsplätze und ihrer Zugänge für den Monteur und andere Personen auf geeignete Weise zu gewährleisten und zu überprüfen.

Der Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände ist eine der grundlegenden Anforderungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen.

Beim arbeiten von der Leiter ist folgendes zu beachten:

  • Schadhafte Leitern nicht benutzen, z. B. angebrochene Holme und Sprossen von Holzleitern, verbogene und angeknickte Metallleitern.
  • Angebrochene Holme und Sprossen von Holzleitern nicht flicken.
  • Holzleitern gegen Witterungs- und Temperatureinflüsse geschützt lagern.
  • Stehleitern nicht wie Anlegeleitern benutzen.
  • Auf Treppen und schiefen Ebenen nur Stehleitern mit Holmverlängerungen einsetzen.
  • Von Stehleitern nicht auf andere Arbeitsplätze und Verkehrswege übersteigen
  • Stehleitern erst betreten, wenn druck- und zugfeste Spreizsicherung wirksam ist.
  • Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Länge zusammenstecken oder ausziehen.
  • Bei Schiebeleitern auf freie Beweglichkeit der Abweiser sowie auf Einrasten der Feststelleinrichtungen achten.

Die oberen vier Sprossen bei Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter nicht betreten.

 

 

Persönliche Schutzausrüstung für Monteure

Monteure müssen geschützt werden vor:

den im Metallbereich vorherrschenden Unfallgefahren.

Achtung:

An allen Maschinen mit Drehteilen, wie Drehmaschine, Fräsmaschine, Bohrmaschine, ist das Tragen von Handschuhen verboten.

Mit dem Einzug des Handschuhes können Finger, Hände oder Arme abgerissen werden.

Geschlossene Räume/Behälter bergen häufig die schlimmsten Gefahren: Erstickung, Vergiftung, folgenreiche Ausrutscher, Elektrizitätsunfälle.

Wenn hier jemand zu Schaden kommt, dann schwebt er meist in Lebensgefahr.

Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen (z.B. Siebtrommel) achten Sie darauf, dass sich genügend Sauerstoff, keine Gefahrstoffe (z.B. Schweißrauche) im geschlossenem Raum befinden.

Achten Sie auf defekte Stromleitungen (z.B. an der Handbohrmaschine).

Beim Transport von Maschinen und Geräten ist folgendes zu beachten:

Krane und Flurförderzeuge (Gabelstapler) dürfen nur von Monteuren benutzt werden, wenn sie vom Betrieb hierzu schriftlich beauftragt worden sind.

Kranführer müssen die Betriebsanweisung

„Krane“ beachten.

Staplerfahrer müssen die Betriebsanweisung

„Gabelstapler“ beachten.

 

Voraussetzung zum Kranführen und Stapler fahren:

  • Alter: mindestens 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • Unterweisung (Befähigung)
  • Beauftragung (schriftlich)
  • Einweisung am Gerät

Regeln beim Kranführen:

  • Tragfähigkeit des Kranes beachten
  • nur sachgemäß angeschlagene Lasten bewegen
  • Last nicht schräg ziehen
  • Last bzw. Hakenflasche bei allen Kranbewegungen beobachten
  • Last nicht rückwärts führen (Stolpergefahr)
  • ist die Beobachtung nicht möglich ð nur auf Zeichen eines Einweisers fahren
  • Last am Kran ð Steuereinrichtung in der Hand halten

Lastaufnahmeeinrichtungen sind:

Anschlagmittel sind z.B.:

  • Ketten
  • Seile
  • Bänder

Anschlagmitte müssen regelmäßig von einer Befähigten Person geprüft werden.

Anschlagmittel dürfen nicht benutzt werden bei:

  • Fehlender/nicht lesbarer Tragfähigkeitsanhänger
  • Spuren von Wärmeeinwirkung
  • Spuren chemischer Angriffe
  • Risse, Kerben
  • Korrosionsnarben, Spannungsrisskorrosion
  • Schweißeinbrand
  • Verformung
  • Sonstige Schädigungen

 

Verkehrswege freihalten

Verkehrswege sind stets freizuhalten, damit sie jederzeit sicher benutzt werden können.

Verkehrswege, die gleichzeitig Flucht- und Rettungswege sind, dürfen auch nicht kurzfristig durch Abstellen von Ware, Transportmitteln und sonstigen Gegenständen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.

Bitte klicken Sie auf den Begriff Monteure um an der Prüfung für diese Unterweisung teilzunehmen.

Monteure-Prüfung