Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze

 

Zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor zu hohen Belastungen durch Bildschirmarbeit wurde die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten erlassen. Sie legt fest, welche Mindestanforderungen an Bildschirmarbeitsplätzen erfüllt sein müssen und verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitsplätze hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen zu beurteilen.

 

Es droht die Gefahr für Muskulatur, Wirbelsäule und Augen.

   Ob und wie sich Bildschirmarbeit auf die Gesundheit, zum Beispiel von der Art und der Dauer der Arbeiten, aber auch von der persönlichen Belastbarkeit auswirkt, hängt von vielen Faktoren ab.

 

Zu einem Bildschirmarbeitsplatz gehören viele unterschiedliche Elemente:

   Bildschirm, Tastatur, Tisch, Stuhl, Vorlagenhalter etc.

   Nur wenn alle Elemente richtig aufeinander abgestimmt sind, kann man optimal arbeiten.

Vor allem aber müssen die Elemente individuell auf den Benutzer ausgerichtet, das heißt ergonomisch sein.

 

Unter Ergonomie versteht man die Anpassung der Arbeitsbedingungen an den einzelnen Menschen. Ein Arbeitsplatz ist dann ergonomisch gestaltet, wenn er keine Gesundheitsgefahren verursacht und ein angenehmes Arbeiten ermöglicht.

 

Gestaltung

Für einen ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz sind umfangreiche Einstellmöglichkeiten und freie Beweglichkeit der Elemente Voraussetzung.

Bildschirm

Die Größe des Bildschirms richtet sich nach dem Einsatzbereich.

   Generell gilt:

Je mehr Informationen dargestellt werden sollen, desto größer sollte der Bildschirm sein. Nach der Größe richtet sich der optimale Sehabstand zwischen Augen und Bildschirm: Er liegt zwischen 50 und 80 Zentimetern.

 

Reflexionen stören auf der Oberfläche.

Hier ist außer der Entspiegelung und einer geeigneten Beleuchtung vor allem die richtige Aufstellung des Bildschirms entscheidend:

Bildschirm möglichst parallel zur Fensterfront aufstellen.

Die Blickrichtung auf den Bildschirm sollte sich ca. 35° nach unten richten.

   Nur so wird eine normale Haltung eingenommen.

  

 

Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung schreibt vor, dass die dargestellten Zeichen scharf, deutlich und ausreichend groß sein müssen.

Stellen Sie Ihren Bildschirm entsprechend ein.

 

Maus

Eine falsche Bedienung der Maus kann zum « Karpaltunnel Syndrom »  führen.

Bedienen Sie die Maus nicht durch Bewegung der Hand, sondern mit dem ganzen Arm.

Hierbei sollten Handoberfläche und Unterarm eine Linie bilden.

 

Stuhl

Ein falscher Stuhl kann Rücken- und Bandscheibenbeschwerden verursachen.

Auch hier ist eine Anpassung an die körperlichen Voraussetzungen des Benutzers wichtig.

Ideal ist ein mehrfach verstellbarer Stuhl.

 

Während des Sitzens häufig bewegen, die Sitzhaltung immer mal wieder verändern.

Solch ein dynamisches Sitzen verhindert, dass die Muskulatur schnell ermüdet.

   Zwischendurch öfter aufzustehen und ein paar Schritte gehen.

 

Die Stuhlhöhe muss der Körpergröße des Nutzers angepasst werden.

Stellen Sie die Stuhlhöhe so ein, dass Unterschenkel und Oberschenkel einen Winkel von etwa 90° ergeben.

 

Stuhl und Tisch

Stuhl und Tisch müssen aufeinander angepasst werden.

D.h. wenn der Stuhl niedrig eingestellt wurde, muss in der   Regel auch der Tisch niedriger eingestellt werden.

oder

wenn der Stuhl höher eingestellt wurde, muss in der Regel auch der Tisch höher eingestellt werden.

 

Tisch

Ein Arbeitstisch muss die richtige Höhe haben und ausreichend groß sein.

Ist der Tisch zu hoch, muss man ständig die Arme und Schultern anheben, was zu Verspannungen führen kann.

Bei einem zu niedrigen Tisch gibt es mit der Beinfreiheit Probleme.

 

Stuhl und Tisch

Durch die optimale Abstimmung von Stuhl und Arbeitstisch lässt sich eine ergonomische Sitzposition erreichen.

 

Stuhl und Tisch

Wenn die Stuhlhöhe richtig eingestellt wurde, muss die Tischhöhe eingestellt werden.

Hierbei gilt:

Wenn der Mitarbeiter mit angewinkelten Armen locker sitzt, sollte die Tischhöhe so hoch wie die Unterseite der Ellenbogen sein

Dieses ist aber nur bei höhenverstellbaren Tischen möglich.

Bei nicht höhenverstellbaren Tischen ist folgende Vorgehensweise anzuwenden:

Der Stuhl muss so hoch gestellt werden, dass die Unterseite der Ellenbogen die gleiche Höhe wie die Oberkante der Tischplatte haben.

Danach muss eine Fußstütze so hoch eingestellt werden, dass Oberschenkel und Unterschenkel einen rechten Winkel bilden.

 

Fußstütze

 

Besonders bei kleinen Personen können Fußstützen zu einer ergonomischen Sitzposition an zu hohen Arbeitstischen beitragen.

 

Tisch

Die Arbeitsfläche sollte so groß sein, dass sich alle Utensilien bequem darauf ablegen lassen.

Es muss genug Platz für Tastatur und Maus und ein geeigneter Sehabstand vorhanden sein.

Ideal ist es, wenn Unterarme und Oberarme sowie Unterschenkel und Oberschenkel beim entspannten Sitzen jeweils ungefähr einen rechten Winkel bilden.

 

Tastatur und Vorlagehalter

Die Tastatur muss frei beweglich, niedrig gebaut und leicht geneigt sein.

Wenn man viel nach einer Vorlage schreibt, ist ein verschiebbarer und verstellbarer Vorlagenhalter günstig.

 

Zusatzbeleuchtung

Eine Zusatzbeleuchtung (Schreibtischlampe) darf den Nutzer des Arbeitsplatzes nicht blenden.

Es ist darauf zu achten, dass auf dem Bildschirm keine Spiegelungen / Reflektionen auftreten.

 

Fluchtwege

Fluchtwege dürfen niemals verstellt werden.

Auch nicht kurzfristig.

 

Feuerlöscher

Jeder Mitarbeiter sollte den Umgang mit Feuerlöschern beherrschen.

Lesen Sie sich die Beschreibung auf den Feuerlöschern durch.

Bei Unklarheiten fragen Sie Ihren Brandschutzbeauftragten.

 

Bitte klicken Sie auf den Begriff Bildschirmarbeitsplatz um an der Prüfung für diese Unterweisung teilzunehmen.

 

Bildschirmarbeitsplatz