{"id":43,"date":"2017-05-05T09:04:10","date_gmt":"2017-05-05T09:04:10","guid":{"rendered":"http:\/\/e-learning.asd-droege.de\/?post_type=namaste_course&p=43"},"modified":"2020-11-27T10:37:02","modified_gmt":"2020-11-27T10:37:02","slug":"unterweisung-staplerfahrer","status":"publish","type":"namaste_course","link":"https:\/\/e-learning.asd-droege.de\/namaste-course\/unterweisung-staplerfahrer","title":{"rendered":"Unterweisung Staplerfahrer"},"content":{"rendered":"
Unterweisung f\u00fcr <\/b>Fahrer von Flurf\u00f6rderzeugen<\/b><\/p>\n
<\/p>\n
\u00a0<\/strong><\/p>\n Unterweisung<\/strong><\/p>\n <\/p>\n Definition Flurf\u00f6rderzeuge:<\/b><\/p>\n Hier als \u00dcberbegriff f\u00fcr alle Flurf\u00f6rderzeuge, die entsprechend der in DIN ISO 5053 \u201eKraftbetriebene Flurf\u00f6rderzeuge – Begriffe\u201d mit einer Gabel, einer Plattform oder einem anderen Lasttr\u00e4ger ausger\u00fcstet und zum Bef\u00f6rdern, Heben und Stapeln von Lasten eingerichtet sind.<\/p>\n Hierzu z\u00e4hlen insbesondere Gabelstapler, gel\u00e4ndeg\u00e4ngige Stapler, Schubmaststapler, Querstapler und Stapler mit ver\u00e4nderlicher Reichweite (Teleskopstapler).<\/p>\n <\/p>\n Unfallursachen:<\/b><\/p>\n <\/p>\n Allgemeines:<\/b><\/p>\n Oft wird die Ansicht vertreten, dass der Kraftfahrzeug-F\u00fchrerschein gen\u00fcgt, um einen Gabelstapler sicher zu fahren.<\/p>\n Diese Ansicht ist jedoch irrig.<\/p>\n Die Kenntnisse und F\u00e4higkeiten eines Kraftfahrzeugfahrers k\u00f6nnen zwar die Bedienung eines Gabelstaplers erleichtern. Jedoch werden an einen Gabelstaplerfahrer nicht nur zus\u00e4tzliche, sondern auch andersartige Anforderungen gestellt als an den Fahrer eines Kraftfahrzeuges.<\/p>\n Gabelstapler besitzen eine sonst nicht \u00fcbliche Hinterachslenkung.<\/p>\n Die Fahrbewegungen unterscheiden sich deshalb erheblich von denen eines Kraftfahrzeuges.<\/p>\n Fahrt\u00e4tigkeiten m\u00fcssen zus\u00e4tzlich vertikale Lastbewegungen mit dem neigbaren Hubger\u00fcst durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n Oft m\u00fcssen auch schwere Lasten in gro\u00dfer H\u00f6he genau aufgesetzt werden.<\/p>\n Die mit diesen Vorg\u00e4ngen verbundenen Schwerpunkt\u00e4nderungen des Gabelstaplers bringen einen nicht ausgebildeten Fahrer sehr schnell in kritische Situationen.<\/p>\n Deshalb darf sich nicht jeder, auch wenn er schon lange einen Kraftfahrzeug-F\u00fchrerschein besitzt, an das Steuer eines Gabelstaplers setzen.<\/p>\n Er w\u00fcrde sich und andere in Gefahr bringen.<\/p>\n <\/p>\n Gabelstaplerfahrer m\u00fcssen<\/b><\/p>\n <\/p>\n Die Beauftragung der Fahrer muss schriftlich erfolgen.<\/strong><\/p>\n Zur Beauftragung kann der innerbetriebliche Fahrerausweis verwendet werden.<\/p>\n Die Beauftragung hat jedoch immer nur f\u00fcr den Betrieb G\u00fcltigkeit, f\u00fcr den sie erteilt wurde.<\/p>\n Der Beauftragung ist nicht auf andere Betriebe \u00fcbertragbar.<\/p>\n <\/p>\n Reparaturen an Flurf\u00f6rderzeugen d\u00fcrfen nur von<\/strong><\/p>\n \u201eBef\u00e4higten Personen\u201c ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n Fahren Sie nur auf den vom Unternehmen freigegebenen Verkehrswegen.<\/i><\/p>\n Achten Sie auf Durchfahrtsh\u00f6hen.<\/i><\/p>\n Vorsicht auf unebenen Fahrwegen.<\/i><\/p>\n Vorsicht bei glatten Fl\u00e4chen.<\/i><\/p>\n <\/p>\n \u00d6ffentlicher Stra\u00dfenverkehr<\/strong><\/p>\n <\/p>\n Gabelstapler sind vielseitige Transportmittel, die in fast jedem Unternehmen eingesetzt werden.<\/p>\n Wird der Gabelstapler auch im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr eingesetzt, gilt nicht nur die Unfallverh\u00fctungsvorschrift Flurf\u00f6rderzeuge (BGV D27), sondern es gelten zus\u00e4tzlich die Vorschriften des Stra\u00dfenverkehrsrechts (Stra\u00dfenverkehrsgesetz STVG, Stra\u00dfenverkehrsordnung STVO, Stra\u00dfenverkehrszulassungsordnung STVZO und Fahrerlaubnisverordnung FeV).<\/p>\n Das bedeutet, dass zus\u00e4tzliche Anforderungen an die Ausr\u00fcstung des Gabelstaplers und die Qualifikation des Staplerfahrers gestellt werden.<\/p>\n Ausr\u00fcstung von Gabelstaplern f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr<\/b><\/p>\n Die Anforderungen an ein im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr benutztes Kraftfahrzeug sind in der STVZO festgelegt.<\/p>\n Abweichungen davon sind unter Umst\u00e4nden zul\u00e4ssig, wenn die Gabelstapler bauartbedingt nicht schneller als 20 km\/h fahren k\u00f6nnen.<\/p>\n Zulassung zum Stra\u00dfenverkehr<\/b><\/p>\n Wer am Stra\u00dfenverkehr teilnehmen m\u00f6chte, muss zun\u00e4chst das Stra\u00dfenverkehrsgesetz (StVG) beachten. Dort hei\u00dft es in \u00a7 1 u.a.: \u00a7 1 Zulassung (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anh\u00e4nger, die auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen in Betrieb gesetzt werden sollen, m\u00fcssen von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde (Zulassungsbeh\u00f6rde) zum Verkehr zugelassen sein. (2) Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.<\/p>\n Zulassungspflichtigkeit<\/b><\/p>\n (1) Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten H\u00f6chstgeschwindigkeit von mehr als 6 km\/h und ihre Anh\u00e4nger (hinter Kraftfahrzeugen mitgef\u00fchrte Fahrzeuge mit Ausnahme von betriebsunf\u00e4higen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, und von Abschleppachsen) d\u00fcrfen auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens f\u00fcr Kraftfahrzeuge oder Anh\u00e4nger von der Verwaltungsbeh\u00f6rde (Zulassungsbeh\u00f6rde) zum Verkehr zugelassen sind.<\/p>\n Zulassungspflichtigkeit<\/b><\/p>\n (2) Ausgenommen von den Vorschriften \u00fcber das Zulassungsverfahren sind a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Leistung von Arbeit, nicht zur Bef\u00f6rderung von Personen oder G\u00fctern bestimmt und geeignet sind), die zu einer vom Bundesministerium f\u00fcr Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bestimmten Art solcher Fahrzeuge geh\u00f6ren,<\/p>\n \u00a0\u00a0<\/b>b) Stapler<\/b><\/p>\n Stapler, die bauartbedingt nicht schneller als 20 km\/h <\/b>fahren k\u00f6nnen, sind nunmehr von der Zulassungspflicht und der Kfz-Steuer befreit und ben\u00f6tigen daher auch kein amtliches Kennzeichen mehr, wohl aber ein Schild mit Namen und Anschrift des Besitzers.<\/p>\n Liegt die H\u00f6chstgeschwindigkeit der Stapler \u00fcber 20km\/h, sind sie weiterhin zulassungspflichtig und m\u00fcssen gem\u00e4\u00df \u00a7 18 Abs. 4 Nr. 1 STVZO ein amtliches Kennzeichen f\u00fchren.<\/p>\n <\/p>\n Qualifikation der Staplerfahrer<\/b><\/u><\/p>\n Werden mit einem Gabelstapler \u00f6ffentliche Stra\u00dfen oder Pl\u00e4tze befahren, so wird auch der Fahrer zum Verkehrsteilnehmer im Sinne des Stra\u00dfenverkehrsrechts.<\/p>\n Er ben\u00f6tigt damit eine Fahrerlaubnis der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde, auf \u00f6ffentlichen Wegen oder Pl\u00e4tzen ein Fahrzeug zu f\u00fchren.<\/p>\n Diese wird in Klassen eingeteilt und orientiert sich an der durch die Bauart bestimmte H\u00f6chstgeschwindigkeit und dem zul\u00e4ssigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges.<\/p>\n Im \u00f6ffentlichem Stra\u00dfenverkehr ben\u00f6tigt der Stapler:<\/strong><\/p>\n Schlussleuchten, Bremsleuchten, R\u00fcckstrahler und Fahrtrichtungsanzeiger\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/p>\n Gabelstapler Arbeitskorb:<\/b><\/p>\n Personen d\u00fcrfen nur unter folgender Bedingung mit mobilen Ger\u00e4ten hochgehoben werden : Einsatz von baumustergepr\u00fcften Hubarbeitsb\u00fchnen.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><\/p>\n <\/p>\n Lastentabelle:<\/strong><\/p>\n <\/p>\n Beim Transport ist die Lastentabelle zu beachten.<\/p>\n <\/p>\n Verantwortung f\u00fcr die Ladungssicherung:<\/strong><\/p>\n Der Verlader (Staplerfahrer) ist f\u00fcr die Ladungssicherung (mit) verantwortlich.<\/p>\n Verantwortung f\u00fcr die Ladungssicherung:<\/strong><\/p>\n z.B.: Bei einer Verkehrskontrolle wird eine nicht ausreichend gesicherte Ladung festgestellt. Der Fahrer muss 50,00 \u20ac Bu\u00dfgeld zahlen und erh\u00e4lt 1 Punkte in der Verkehrss\u00fcnderkartei.<\/p>\n z.B.: Bei einer Verkehrskontrolle wird eine nicht ausreichend gesicherte Ladung festgestellt. Der Verlader muss 75,00 \u20ac Bu\u00dfgeld zahlen und erh\u00e4lt 1 Punkte in der Verkehrss\u00fcnderkartei.<\/p>\n Bei der Ladungssicherung ist darauf\u00a0\u00a0 zu achten, dass alle Anschlagmittel fehlerfrei sind.<\/strong><\/p>\n Der Verlader tr\u00e4gt hierf\u00fcr die Verantwortung<\/p>\n Anschlagmittel, die nicht in Ordnung sind, d\u00fcrfen nicht benutzt werden !<\/p>\n Der Unternehmer hat daf\u00fcr zu sorgen, dass die Fahrer von Flurf\u00f6rderzeugen mit Fahrersitz durch geeignete Einrichtungen an den Flurf\u00f6rderzeugen gegen Witterungseinfl\u00fcsse gesch\u00fctzt sind, wenn die Flurf\u00f6rderzeuge nicht nur gelegentlich zu Arbeiten im Freien eingesetzt werden.<\/p>\n Verkehrswege freihalten<\/strong><\/p>\n Verkehrswege sind stets freizuhalten, damit sie jederzeit sicher benutzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n Verkehrswege, die gleichzeitig Flucht- und Rettungswege sind, d\u00fcrfen auch nicht kurzfristig durch Abstellen von Ware, Transportmitteln und sonstigen Gegenst\u00e4nden in ihrer Funktion beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n <\/p>\n Bitte klicken Sie auf den Begriff Staplerfahrer um an der Pr\u00fcfung f\u00fcr diese Unterweisung teilzunehmen.<\/strong><\/p>\n <\/p>\n\n
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