{"id":130,"date":"2017-05-07T18:44:23","date_gmt":"2017-05-07T18:44:23","guid":{"rendered":"http:\/\/e-learning.asd-droege.de\/?post_type=namaste_course&p=130"},"modified":"2020-11-27T10:34:25","modified_gmt":"2020-11-27T10:34:25","slug":"unterweisung-dienstwagen","status":"publish","type":"namaste_course","link":"https:\/\/e-learning.asd-droege.de\/namaste-course\/unterweisung-dienstwagen","title":{"rendered":"Unterweisung Dienstwagen"},"content":{"rendered":"

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Dienstwagen<\/b><\/p>\n

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Unterweisung<\/strong><\/p>\n

Die Frage, ob ein Dienstwagen mit oder ohne private Nutzung oder ein Privatwagen gefahren wird, hat zwar eine Vielzahl abrechnungstechnischer und steuerlicher Folgen, aber weniger Auswirkungen auf den Arbeitsschutz.<\/p>\n

Versicherungsschutz im Hinblick auf K\u00f6rpersch\u00e4den besteht ohnehin bei jeder dienstlichen Fahrt und auf dem Arbeitsweg durch die Berufsgenossenschaft, unabh\u00e4ngig von der Frage, wer Besitzer und Halter des Wagens ist.<\/p>\n

Wichtig ist aber, sicherzustellen, dass die Haftungs- und Sachversicherungsfragen f\u00fcr beide Seiten gekl\u00e4rt sind.<\/p>\n

Bei einem Firmenwagen, ist der Betrieb als Halter des Fahrzeuges daf\u00fcr verantwortlich, dass der Wagen ordnungsgem\u00e4\u00df angemeldet und versichert ist und sich in einem verkehrst\u00fcchtigen Zustand befindet (\u00a7\u00a033\u00a0DGUV-V 70), z.\u00a0B. dass die Hauptuntersuchungen, Inspektionen, Wartungsarbeiten, Reifenwechsel usw. regelm\u00e4\u00dfig vorgenommen werden.<\/p>\n

\u00a757\u00a0DGUV-V 70 verlangt dazu eine mind. j\u00e4hrliche Pr\u00fcfung des Fahrzeuges, wobei die Hauptuntersuchung („T\u00dcV“) selbstverst\u00e4ndlich mitz\u00e4hlt.<\/p>\n

Werden Leih- oder Leasingfahrzeuge eingesetzt, bei denen ein Dritter der Halter ist, sind diese Fragen im schriftlichen Leihvertrag geregelt.<\/p>\n

Fahrzeuge von Dritten ohne eine solche verbindliche Vertragsgrundlage einzusetzen, sollte man unbedingt unterlassen, um schwierige Haftungsauseinandersetzungen bei Unf\u00e4llen zu vermeiden.<\/p>\n

Der Fahrer<\/strong> ist in allen F\u00e4llen f\u00fcr den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges vor Antritt der Fahrt verantwortlich.<\/p>\n

Ebenso wie f\u00fcr das verkehrssichere und vorschriftsm\u00e4\u00dfige Verhalten w\u00e4hrend der Fahrt (\u00a7\u00a033\u00a0DGUV-V 70).<\/p>\n

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Versicherungsschutz f\u00fcr Personen, die ein Fahrer im Pkw mitnimmt:<\/b><\/p>\n

Bei einer Dienstfahrt oder den Arbeitsweg (Fahrgemeinschaften), haftet f\u00fcr alle k\u00f6rperlichen Sch\u00e4den, inklusive m\u00f6glicher Rentenzahlungen und Leistungen zum Ausgleich unfallbedingter Behinderungen, die zust\u00e4ndige Berufsgenossenschaft.<\/p>\n

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Dienstreise:<\/b><\/p>\n

Fahrt eines Arbeitnehmers an einen Ort au\u00dferhalb der regul\u00e4ren Arbeitsst\u00e4tte, an dem er ein Dienstgesch\u00e4ft<\/b> zu erledigen hat und dort eine Arbeitsleistung erbringen soll (BAG v. 14.11.2006 – 1 ABR 5\/06).<\/p>\n

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Wenn der Fahrer selbst private Gegenst\u00e4nde auf Dienstfahrten mitf\u00fchrt oder anders herum Firmenbesitz im Privatwagen transportiert, ist es sinnvoll, bei gr\u00f6\u00dferen Werten Versicherungsfragen von vornherein abzukl\u00e4ren und ggf. schriftliche Vereinbarungen zu treffen.<\/p>\n

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Wann haftet der Arbeitnehmer bei Sch\u00e4den?<\/b><\/p>\n

Wenn am Firmenwagen ein Schaden auftritt, den die Versicherung nicht \u00fcbernimmt, dann richtet sich ein m\u00f6glicher Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer nach den allgemeinen Haftungsregelungen im Arbeitsrecht. Ma\u00dfgeblich sind daf\u00fcr die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grunds\u00e4tze zur \u201egefahrengeneigten Arbeit\u201d.<\/p>\n

Der Arbeitnehmer muss den Schaden komplett ersetzen, wenn er ihn grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursacht hat. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer im Dienstwagen mit \u00fcberh\u00f6hter Geschwindigkeit und dem Handy am Ohr von der Stra\u00dfe abkommt und einen Totalschaden am Fahrzeug verursacht.<\/p>\n

Grob fahrl\u00e4ssig ist es auch, wenn der Mitarbeiter die \u00d6ldruckwarnlampe ignoriert und bis zum Motorschaden weiterf\u00e4hrt.<\/p>\n

Bei mittlerer Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Arbeitnehmer dagegen nur anteilig, abh\u00e4ngig von den Umst\u00e4nden des konkreten Falls.<\/p>\n

Arbeitgeber sind nach der Rechtsprechung jedoch verpflichtet, sich gerade f\u00fcr solche F\u00e4lle durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung vor den finanziellen Folgen solcher Sch\u00e4den zu sch\u00fctzen.<\/p>\n

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Wann haftet das Unternehmen ?<\/b><\/p>\n

Die Haftung eines Fahrzeughalters unterliegt in Deutschland dem Prinzip der Gef\u00e4hrdungshaftung, nicht der Verschuldenshaftung.<\/p>\n

Das bedeutet: Der Halter kann selbst dann haften, wenn er das \u201eHerbeif\u00fchren des Schadens\u201c nicht verschuldet hat. Es gen\u00fcgt, dass er Halter einer \u201egef\u00e4hrlichen Sache\u201c wie des Fahrzeugs ist, durch die der Schaden verursacht wurde.<\/p>\n

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Der Fahrzeugf\u00fchrer hat sich an die Stra\u00dfenverkehrsordnung zu halten.<\/strong><\/p>\n

Grundregel:<\/p>\n

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  1. Die Teilnahme am Stra\u00dfenverkehr erfordert st\u00e4ndige Vorsicht und gegenseitige R\u00fccksicht.<\/li>\n
  2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gesch\u00e4digt, gef\u00e4hrdet oder mehr, als nach den Umst\u00e4nden unvermeidbar, behindert oder bel\u00e4stigt wird.<\/li>\n<\/ol>\n

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    Wer ein Fahrzeug f\u00fchrt, muss das Fahrzeug auf dem k\u00fcrzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende M\u00e4ngel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeintr\u00e4chtigen, nicht alsbald beseitigt werden.<\/p>\n

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    F\u00fcr jeden<\/b> Insassen eines Fahrzeugs ist eine Warnweste mitzuf\u00fchren.<\/p>\n

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    Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass bei \u00fcblichen Verkehrsbedingungen eine Gef\u00e4hrdung von Personen ausgeschlossen ist.<\/p>\n

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    Die Fahrzeugf\u00fchrer m\u00fcssen im Besitz einer g\u00fcltigen Fahrerlaubnis f\u00fcr das Fahrzeug sein.<\/p>\n

    Der Verlust der Fahrerlaubnis ist dem Arbeitgeber unverz\u00fcglich zu melden.<\/p>\n

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    Bei jedem Unfall ist der Fahrer verpflichtet (wenn m\u00f6glich) Erste-Hilfe zu leisten.<\/p>\n

    Achtung:<\/b><\/p>\n

    Eigensicherung geht vor !<\/p>\n

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    Reparaturen sind nur vom Fachpersonal vorzunehmen<\/strong>.<\/p>\n

    Reifenwechsel ist keine Reparatur.<\/p>\n

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    Bitte klicken Sie auf den Begriff Dienstwagen um an der Pr\u00fcfung f\u00fcr diese Unterweisung teilzunehmen.<\/strong><\/p>\n

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    Dienstwagen<\/a><\/p><\/blockquote>\n